Liebe Eltern,
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie ihr Kind bzw. Kinder nur in die mit der entsprechnenden FSK Freigabe für deren Alter gekennzeichneten Filme mitnehmen bzw. ins Kino schicken. Wir sind vom Gesetztgeber verpflichtet uns an diese Bestimmungen zu halten.
Hier sind die Freigaben erklärt:
Alterseinstufungen
FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Das Kennzeichen 'FSK ab 0 freigegeben' entspricht dem bisherigen Kennzeichen 'Freigegeben ohne Altersbeschränkung'. Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können.
FSK ab 6 freigegeben
Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund.
FSK ab 12 freigegeben
Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.
FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
Haben Filme die Kennzeichnung 'FSK ab 12 freigegeben' erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
FSK ab 16 freigegeben
Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Wertorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.
FSK ab 18 / Keine Jugendfreigabe
Das Kennzeichen 'FSK ab 18' entspricht dem bisherigen Kennzeichen 'Keine Jugendfreigabe'. Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mehr Infos zur FSK erhalten Sie hier.